Beitragsordnung
2026/2027

Als gemeinnützige Organisation orientieren wir uns mit der Höhe unserer Erziehungsbeiträge für das außerschulische Ganztags- sowie das Internatsangebot ausschließlich an der jeweiligen Kostenstruktur. Auf diese Weise garantieren wir Ihnen zeitgemäße Konditionen und ausschließlich moderate Anpassungen unserer Beiträge.

Alle weiteren Informationen zur Aufnahme in Schule und Internat erfragen Sie bitte über unser Aufnahmebüro unter +49 (0) 2381-685-111 oder via Email über Sekretariat@Schloss-Heessen.de.

Beitragssätze

Stand Januar 2026. Beträge in Euro.

Die Beitragsordnung des laufenden Schuljahres 2025/2026 können Sie hier herunterladen.

Tagesschulemonatlichjährlich
Klassenstufe 5-693511.220
Klassenstufe 7-81.08012.960
Klassenstufe 9-101.20014.400
Klassenstufe 11-131.30015.600
Päd.-psych. Beratung305
Internat Nationalmonatlichjährlich
Klassenstufe 5-62.80033.600
Klassenstufe 7-82.95035.400
Klassenstufe 9-103.05036.600
Klassenstufe 11-133.25039.000
Päd.-psych. Beratung1.250
Internat Internationalmonatlichjährlich
Klassenstufe 9-13on requeston request
Sprachschuleon requeston request
+ Kranken- und Haftpflichtversicherung, Kulturpauschale, Starterpaket, Bücherca. 4.400
Päd.-psych. Beratung1.250
Aufnahmegebühr300
Kaution Tagesschule250
Kaution Internat (National)1.500

Bitte beachten Sie ergänzend zu dieser Beitragsordnung auch unsere Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.

Nationale Schüler:innen wählen zwischen monatlicher oder halbjährlicher Zahlweise (jeweils im Voraus). Internationale Schüler:innen zahlen den Jahresbeitrag im Voraus.

Die Erziehungsbeiträge gelten je Schuljahr exklusive der Ferienzeiten. Das Schuljahr beginnt am 01. August eines jeden Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres, unabhängig von Ferienzeiträumen oder dem Zeitpunkt des Abiturs.

Die Aufnahme bis einschließlich 30. September eines jeden Jahres bedingt die Zahlung des vollen Jahresbeitrages. Bei einer Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt gilt eine anteilige Zahlung zu 1/12 der Jahressumme je angefangem Monat.

Im Falle der Kündigung einer Schülerin oder eines Schülers durch den Landschulheim Schloss Heessen e.V. auf Grund schwerer Verstöße gegen die Schul-, Internats- oder Hausordnung (Diebstahl, Drogenkonsum oder -verkauf, Alkoholmissbrauch, o.ä.) werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet (vgl. Schul- und Internatsordnung / Aufnahmebedingungen).

Schloss Heessen bietet auf Anfrage die Möglichkeit einer gesonderten päd.-psych. Beratung in folgendem Leistungspaket: Kompetente Prozessbegleitung im Austausch mit Schule und Internat, niederfrequenter Fachaustausch mit externem therapeutischen Netzwerk und den Erziehungsberechtigten, mtl. bis zu zwei Einzelstunden (je 45 Min) päd.-psych. Beratung. Die Pauschale hierfür ist vorstehend zu entnehmen.

Stipendien

Schloss Heessen verfügt über ein internes finanzielles Förderprogramm. Vergeben werden Teilstipendien für herausragende schulische Leistungen oder besonders ausgeprägtes soziales Engagement.